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Unfälle und Arbeitsunfälle:
Falls Sie sich aufgrund von unfallbedingten Beschwerden in ärztliche
Behandlung geben, müssen Sie dieses bitte Ihrer Kasse melden!!
Teilen Sie uns bitte bereits bei Eintreffen in der Praxis mit, falls der Unfall
ein Arbeitsunfall war, d.h. sich während der Arbeitszeit oder aber auf dem
Arbeitsweg ereignet hat; er muss dann nach dem BG-Verfahren und nicht zu Lasten
der Krankenkasse abgerechnet werden.
Hierfür benötigen wir von Ihnen folgende Informationen:
Name der zuständigen BG (ggf. beim
Arbeitgeber erfragen); Name des Arbeitgebers; Adresse Arbeitgeber;
Unfallzeitpunkt und Ort; Beginn Arbeitszeit; Beschäftigt seit; genauer Hergang;
Kasse des Pat.; ihre Adressdaten.
Falls wir Sie allerdings gleichzeitig wegen anderer Krankheiten auch behandeln
oder beraten, benötigen wir dennoch die Chipkarte der Krankenkasse.
Speziell für Arbeitsunfälle gilt beim Hausarzt:
Eine Vorstellung beim Unfallarzt (D-Arzt) ist nur erforderlich, wenn
- die Behandlung
voraussichtlich länger als 1 Wo dauern wird
- eine Krankschreibung
benötigt wird!
- Verordnung von Krankengymnastik/Hilfsmitteln
erforderlich ist.
Sie können sich zur Erstbehandlung zunächst beim Hausarzt einfinden und
erhalten von uns nach Erstversorgung eine Überweisung zum Unfallarzt, wenn eine
dieser zwingenden Gründe für eine Vorstellung dort besteht!! Gilt auch analog
für Schulunfälle, wenn voraussichtliche Behandlungsdauer von 1 Woche
überschritten wird.
Alle anderen Arbeitsunfälle können beim Hausarzt behandelt werden.
Dabei sollen 80% der Arbeitsunfälle in allgemeiner Heilbehandlung erfolgen,
d.h. Sie können nach der Vorstellung beim Unfallarzt und der Erstellung des
Unfallarztberichtes (D-Arzt-Bericht) wieder zum Hausarzt zur Weiterbehandlung
zurückkehren!!
!!! Sprechen Sie bitte diesen Wunsch gegenüber dem D-Arzt aus, falls Sie dieses
möchten !!!
Nur bestimmte spezielle und schwerere Verletzungen müssen aufgrund der
BG-Vorschriften in D-ärztlicher Heilbehandlung verbleiben!
Sollte die Behandlung unerwartet länger als 1 Woche dauern oder erneute
Beschwerdezunahme auftreten, ist ggf. ein Nachschaubericht beim Unfallarzt
erforderlich, d.h. erneute Vorstellung.
Nach Arbeitsunfällen sind die erforderlichen Medikamente FREI von
Rezeptgebühren!!
Verordnungen von
Leistungen zur Krankengymnastik/ Physikalischen Therapie zu Lasten der
gesetzlichen Unfall-Versicherung können grundsätzlich nur von D- oder H-Ärzten oder behandelnden
Ärzten bei Berufskrankheiten ausgestellt werden (Verletzungsfolgen, die einer
physikalischen Therapie bedürfen, werden grundsätzlich vom D- und H-Arzt
behandelt).
Die Verordnungsblätter erhalten die o.g. Ärzte vom regional zuständigen
Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften.
In Ausnahmefällen kann auch der weiterbehandelnde Vertragsarzt (Hausarzt) eines
Versicherten Krankengymnastik/Physikalische Therapie verordnen, z.B. wenn
Schwer-Unfallverletzte (z.B. Querschnittsgelähmte) zur Dauerbehandlung in die
hausärztliche Betreuung entlassen werden.
In diesen Fällen muss der Hausarzt
die Genehmigung durch den zuständigen Unfallversicherungsträger einholen. Auch
hier sind die Vordrucke ebenfalls vom regional zuständigen Landesverband
erhältlich.
Für Unfälle, die von anderen verursacht wurden (zB.
Autounfälle) gilt:
Teilen Sie bitte der gegnerischen Versicherung mit, dass Sie sich hier in
Behandlung begeben haben. Wir erhalten dann nach Abschluss der Behandlung die
Anfrage nach einem Unfallbericht. Sammeln Sie bitte alle Belege über
Rezeptgebühren, Taxifahrten zum Arzt, Kostenbeteiligungen KG etc. um Sie beim
Unfallgegner einzureichen. Teilen Sie uns bitte mit, wann die Behandlung
beendet und Ihre Arbeitsfähigkeit wiederhergestellt war, sofern uns dieses
nicht bekannt sein sollte. Tun Sie bitte alles für eine zügige Heilung und
befolgen Sie die Ihnen erteilten ärztlichen Ratschläge. Stellen Sie sich
in regelmässigen Abständen hier vor, insbesondere
dann, wenn keine Besserung oder gar Verschlimmerung eintritt!!
Verhalten bei Gipsverbänden:
Falls Sie Gipsverbände oder andere eng anliegende Verbände tragen müssen:
Stellen Sie sich bitte umgehend vor, falls Sie Hinweise für eine
Durchblutungsstörung der Gliedmasse feststellen, offene Wunden unter dem
Verband vermuten oder Sensibilitätsstörungen (Taubheit/Kältegefühl) oder ungewöhnliche
Schmerzen bemerken oder wenden Sie sich ggf. an eine Notfallambulanz!!
Halten Sie die Verbände trocken und lagern/halten Sie die Gliedmassen möglichst
oft hoch, d.h. zB. bei Armgipsen: nicht mit hängenden
Arm laufen, um eine Blutstauung zu vermeiden. Geht der Gips kaputt, bitte
sofortige Vorstellung. Besprechen Sie die Notwendigkeit einer
Thromboseprophylaxe.
Halten Sie die vorgegebenen Termine für Röntgenkontrollen ein!!
Stand 1.12.11